Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Abs. 7 DSGVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die:
Der Datenschutzbeauftragte von PwC ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
PwC verarbeitet personenbezogenen Daten für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Antrags- und Abwicklungsprozesses von Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Anträgen.
Zu den Kategorien von personenbezogenen Daten, die im des Antragsprozesses verarbeitet werden, gehören:
Quellen der von PwC verarbeiteten personenbezogenen Daten, die nicht bei den Betroffenen erhoben wurden, sondern von Dritten übermittelt wurden, sind:
Die jeweiligen Bestimmungen zum Antrags- und Abwicklungsprozess von Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Anträgen sehen die Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten verpflichtend vor, ohne die eine Bearbeitung eines Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Antrags nicht möglich wäre. Soweit die zur Verfahrensdurchführung notwendigen Informationen nicht bereitgestellt werden, ist die Bearbeitung des Antrags sowie die Durchführung des Verfahrens jedoch nicht oder nur noch eingeschränkt möglich.
Wir verarbeiten die Daten, um Anträge auf Vorauszahlungen auf den Erstattungsanspruch nach § 6 EWSG von Erdgaslieferanten zu prüfen, hierzu gehören unter anderem folgende Verarbeitungsschritte:
Die Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitungstätigkeiten sind Art. 6 Abs. 1 lit. e) iVm. § 8 EWSG und Art. 6 Abs. 1 lit. e) iVm. § 10 EWSG. Die Verarbeitungen sind für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.
PwC wird Ihre personenbezogenen Daten so lange verarbeiten, wie es für die Erfüllung der in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Verarbeitungszwecken erforderlich ist. Eine Löschung der Daten erfolgt somit zum Zeitpunkt des Abschlusses des Prüf- und Abwicklungsprozesses der Endabrechnung, soweit dem gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen.
PwC verarbeitet die Daten, um Anträge auf Auszahlung des Erstattungsanspruches nach § 6 EWSG von Wärmeversorgungsunternehmen zu prüfen, hierzu gehören unter anderem folgende Verarbeitungsschritte:
Die Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitungstätigkeiten sind Art. 6 Abs. 1 lit. e) iVm. § 9 EWSG; Art. 6 Abs. 1 lit. e) iVm. § 10a EWSG. Die Verarbeitungen sind für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.
PwC wird Ihre personenbezogenen Daten so lange verarbeiten, wie es für die Erfüllung der in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Verarbeitungszwecken erforderlich ist. Eine Löschung der Daten erfolgt somit zum Zeitpunkt des Abschlusses des Prüf- und Abwicklungsprozesses der Endabrechnung, soweit dem gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen.
Bei Bedarf nimmt PwC in Abstimmung mit der KfW und dem BMWK weitere Tätigkeiten im Rahmen des Abwicklungsprozesses vor, beispielsweise die Überwachung des Zahlungseingangs aus Rückzahlungen in Folge von Änderungsanträgen oder Endabrechnungen in Abstimmung mit der KfW.
Die Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitungstätigkeiten Art. 6 Abs. 1 lit. e) iVm. §§ 8,9, 10 EWSG. Die Verarbeitungen sind für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.
PwC wird Ihre personenbezogenen Daten so lange verarbeiten, wie es für die Erfüllung der in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Verarbeitungszwecken erforderlich ist. Eine Löschung der Daten erfolgt somit zum Zeitpunkt des Abschlusses des Prüf- und Abwicklungsprozesses der Endabrechnung, soweit dem gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen.
Wenn Sie unsere Webseite aufrufen, erheben wir die Daten, die technisch notwendig sind, um Ihnen diese Webseite anzuzeigen.
Es handelt sich dabei um die folgenden personenbezogenen Daten, die von Ihrem Browser automatisch an unseren Server übermittelt werden:
Die Daten werden zur funktionellen Bereitstellung der Website und zur Gewährleistung der Sicherheit der PwC IT-Systeme durch Angriffsabwehr und Erkennen von Angriffsmustern und/oder Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der IT-Systeme gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO iVm. §§ 8 Abs. 4 S. 2 und 9 Abs. 4 S. 2 EWSG.
Die Speicherdauer für die oben genannten Daten beträgt 180 Tage, danach werden die Daten gelöscht.
Um den Betrieb der Webseite für die Anträge nach dem EWSG zur Verfügung stellen zu können, verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies.
Diese Cookies sind für den Betrieb und die Funktionalität der Webseite technisch erforderlich. Sie machen die Webseite technisch zugänglich, sicher und nutzbar und bieten wesentliche und grundlegende Funktionalitäten, wie z. B. die Navigation auf der Webseite, die korrekte Darstellung der Webseite im Internet-Browser oder das Einwilligungsmanagement.
Rechtsgrundlage für die Nutzung technisch erforderlicher Cookies ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und Art. 6 Abs. 1 lit. e) iVm. §§ 8 Abs. 4 S. 2 und 9 Abs. 4 S. 2 EWSG.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet bei keinem der oben genannten Verarbeitungsschritten statt.
Im Rahmen der Verarbeitung eines Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Antrages und der administrativen Durchführung des entsprechenden Verfahrens findet ein Datentransfer an Dritte statt, dies kann auch die Übermittlung von IP-Adressen in außereuropäische Länder beinhalten.
Im Einzelnen werden Daten an die folgenden Kategorien von Empfängern übermittelt:
Im Rahmen des Antrags- und Abwicklungsprozesses von Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Anträgen übermittelt PwC Informationen, Arbeitsergebnisse und Unterlagen an die KfW, das BMWK, die Hausbanken und ggf. weitere am Verfahren beteiligte Behörden und Institutionen, sowie auf Anforderung an den jeweiligen Rechnungshof.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO iVm. den jeweiligen Normen des EWSG.
PwC nutzt im Rahmen der Softwareentwicklung sowie des Antrags- und Abwicklungsprozesses von Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Anträgen weisungsgebundene netzwerkinterne IT-Dienstleister. Bei diesen handelt es sich um deutsche und ausländische PwC-Netzwerkgesellschaften als netzwerkinterne IT-Dienstleister, die Leistungen des Betriebs, der Wartung und Pflege der von den PwC-Netzwerkgesellschaften genutzten IT-Systeme und Applikationen erbringen.
Soweit ein Transfer von Daten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfindet, erfolgt die Übermittlung der Daten aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses der EU mit dem entsprechenden Land.
PwC nutzt externe Dienstleister, die allgemeine IT- Dienstleistungen oder IT-Systeme bereitstellen, die im Rahmen der Antragsbearbeitung eingesetzt werden. Hierzu gehört bspw. der Betrieb des Systems zur internen und externen (E-Mail)-Kommunikation.
Soweit es sich bei den IT-Dienstleistern um ausländische Cloud-Dienste-Anbieter handelt, erfolgt die Datenspeicherung in den Rechenzentren des Dienstleisters innerhalb der EU. Das nach dem EU-Datenschutzrecht erforderliche angemessene Datenschutzniveau wird vertraglich durch Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln (Standard-Datenschutzklauseln) gewährleistet.
Soweit es sich bei den IT-Dienstleistern nicht um ausländische Cloud-Dienste-Anbieter handelt, erfolgt eine Übermittlung von Log-files (beispielsweise der IP-Adresse) im Rahmen von IT-Sicherheitsüberprüfungen auch in außereuropäische Länder. Inhaltsdaten werden in diesen Fällen grundsätzlich nicht in außereuropäische Länder übermittelt. Mit Dienstleistern in außereuropäischen Ländern hat PwC geeignete Garantien sichergestellt die den Schutz Ihrer Daten bei Dienstleistern im außereuropäischen Land vorsehen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO.
Die laufende technische Weiterentwicklung im Bereich der IT-Technologie und des Internet bedingt auch eine Anpassung der bestehenden Datenschutzerklärung. Wir behalten uns daher das Recht vor, Ergänzungen oder Änderungen an der vorliegenden Datenschutzerklärung vorzunehmen. Der aktuelle Stand dieser Erklärung datiert vom November 2022.