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Die Soforthilfe Energiepreise (Dezember-Abschlag) ist eine Fördermaßnahme des
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragt:

Antrag Energieversorger für Zahlungen nach § 8 und § 9 EWSG

Nachfolgend besteht die Möglichkeit, folgende Neuanträge einzureichen:
  • Neuantrag auf
    • Vorauszahlung an Erdgaslieferanten nach § 8 EWSG
    • Zahlung an Wärmeversorgungsunternehmen nach § 9 EWSG
  • Änderungsantrag auf
    • Vorauszahlung an Erdgaslieferanten nach § 8 EWSG
    • Zahlung an Wärmeversorgungsunternehmen nach § 9 EWSG
Für einen Antragssteller können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen separate Anträge sowohl aus der Funktion als Erdgaslieferant als auch als Wärmeversorgungsunternehmen gestellt werden.
Vor Antragseinreichung machen Sie sich bitte mit den anzugebenden Informationen vertraut, die Sie den nachfolgenden Antrags-Checklisten entnehmen können.
Die Anforderung weiterer Informationen und Unterlagen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Welche Informationen muss ich bereithalten?

Antrags-Checkliste für Erdgaslieferanten

Antrags-Checkliste für Wärmeversorgungsunternehmen

Haben Sie Fragen zu dem Antrag?

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer +49 30 2636 5030 oder per E-Mail an de_soforthilfegaswaerme@pwc.com.

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