Die Soforthilfe Energiepreise (Dezember-Abschlag) ist eine Fördermaßnahme des
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragt:
Antrag Energieversorger für Zahlungen nach § 8 und § 9 EWSG
Nachfolgend besteht die Möglichkeit, folgende Neuanträge einzureichen:
Vor Antragseinreichung machen Sie sich bitte mit den anzugebenden Informationen vertraut, die Sie den nachfolgenden Antrags-Checklisten entnehmen können.
Die Anforderung weiterer Informationen und Unterlagen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Neuantrag auf
- Vorauszahlung an Erdgaslieferanten nach § 8 EWSG
- Zahlung an Wärmeversorgungsunternehmen nach § 9 EWSG
- Änderungsantrag auf
- Vorauszahlung an Erdgaslieferanten nach § 8 EWSG
- Zahlung an Wärmeversorgungsunternehmen nach § 9 EWSG
Vor Antragseinreichung machen Sie sich bitte mit den anzugebenden Informationen vertraut, die Sie den nachfolgenden Antrags-Checklisten entnehmen können.
Die Anforderung weiterer Informationen und Unterlagen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Welche Informationen muss ich bereithalten?
Antrags-Checkliste für Erdgaslieferanten
Antrags-Checkliste für WärmeversorgungsunternehmenHaben Sie Fragen zu dem Antrag?
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer +49 30 2636 5030 oder per E-Mail an de_soforthilfegaswaerme@pwc.com.